Jahresgebühren/Grundbeiträge

Familie, Lebensgemeinschaft,

Alleinerziehende mit Kind:

70,00€

Eine Familie besteht aus zwei Erwachsenen und mindestens einem

Kind/Jugendlichen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr). Es gilt ebenfalls für Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind/Jugendlichen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

Erwachsener:

40,00€ Erwachsener ist man ab dem Kalenderjahr, in dem man 19 Jahre alt wird.

Jugendlicher

30,00€ Jugendlicher ist man ab dem Kalenderjahr, in dem man 16 Jahre alt wird.

Kind:

30,00€ Kind ist man bis zum Kalenderjahr, in dem man 15 Jahre alt wird.

Schüler/Student:

30,00€ Schüler und Studenten müssen mindestens 19 Jahre alt sein und jährlich einen gültigen Ausweis vorlegen. *siehe Fußnote

Rentner:

30,00€

Rentner ist man ab dem Kalenderjahr in dem man 65 Jahre alt wird. Sind Mitglieder bereits vorher berentet, müssen sie dies durch einen gültigen Ausweis nachweisen. *siehe Fußnote

Behinderte:

30,00€

Behinderte müssen dies durch einen gültigen Ausweis nachweisen. *siehe Fußnote

 

Die Zahlung erfolgt jeweils jährlich.

* Fußnote: Der Ausweis ist in Kopie vorzulegen. Trifft der gültige Ausweis nicht rechtzeitig (bis zum 31.12. des vorausgehenden Jahres) beim Leiter "Mitgliederverwaltung" ein, wird der ermäßigte Beitrag automatisch in einen Erwachsenenbeitrag umgewandelt. Ein vergünstigter Beitrag ist rückwirkend nicht mehr möglich.

Jahresgebühren/Spartenbeiträge

Fußball:

40,00€ Spartenbeitrag der Abteilung Fußball

Tennis:

45,00€

30,00€

10,00€

Spartenbeitrag für Erwachsene der Abteilung Tennis

Spartenbeitrag für Kinder und Jugendliche der Abteilung Tennis

Spartenbeitrag für passive Mitglieder der Abteilung Tennis                         

Turnen:

28,00€

Spartenbeitrag der Abteilung Breitensport

Hobby-Badminton:

18,00€

Spartenbeitrag der Abteilung Hobby-Badminton

Karate

20,00€

Spartenbeitrag der Abteilung Karate

Die Zahlung erfolgt jeweils jährlich.

Lesen Sie hierzu auch die Erläuterungen.

Zusatzgebühren/Mahngebühren

Bearbeitung:

(Zahlung jährlich)

5,00€

Ein Mitglied nimmt nicht am Lastschriftverfahren teil und möchte

separat durch eine Rechnung aufgefordert werden, seinen Beitrag zu

zahlen.

Mahnung:

(Zahlung einmalig)

5,00€

Ein Mitglied vergisst seinen Beitrag zu zahlen und muss erneut

durch eine Rechnung darauf hingewiesen werden.